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Content- & Social-Media-Marketing

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

BR Online Marketing, Einzelfirma – Stand Juli 2025

 

§â€¯1 Geltungsbereich & Vertragspartner

  1. Diese AGB regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen BR Online Marketing, Einzelfirma, vertreten durch Frau Barbara Roth‑Gosteli (nachfolgend „Anbieterin“), Hostettmatte 4, 6064 Kerns/OW, Schweiz, UID CHE-473.623.357 und ihren Auftraggeber:innen (nachfolgend „Kund:innen“).

  2. Abweichende Bedingungen der Kund:innen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Anbieterin deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

  3. Neben diesen AGB gelten – je nach Leistungsart – ergänzend die leistungsspezifischen Anlagen
    (z. B. Leistungsbeschrieb, Offerte, Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäss revDSG).

  4. Änderungen dieser AGB: Die Anbieterin behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Geänderte Bestimmungen werden den Kund:innen mindestens 30 Kalendertage vor Inkrafttreten per E‑Mail zugestellt. Widerspricht eine/​r Kund:in nicht innerhalb dieser Frist schriftlich, gelten die Änderungen als genehmigt.
     

§â€¯2 Vertragsabschluss & Einbezug der AGB

  1. Angebote der Anbieterin sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Anbieterin eine schriftliche Auftragsbestätigung (E‑Mail genügt) versendet oder mit der Leistungserbringung beginnt.

  2. Der / die Kund:in bestätigt mit Auftragserteilung, diese AGB gelesen zu haben und als Vertragsinhalt anzuerkennen.
     

§â€¯3 Leistungsarten

  1. Die Anbieterin erbringt folgende Leistungen („Services“):

    • Workshops & Kurse – Durchführung von Einzel- oder Gruppen­schulungen (vor Ort oder online) zu Marketing‑ und KI‑Themen.

    • Beratung & strategische Begleitung – individuelle Sessions mit spezifischem Fokus, laufende Sparring‑Pakete.

    • Marketing-Support – insbesondere Text-Aufträge, Social-Media-Abonnemente (Redaktionsplan, Text & Grafik) mit Mindestlaufzeit (vgl. § 6) sowie das 12-wöchige Social-Media-Starter-Paket.

  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Offerte / Leistungsbeschreibung.
    Ein bestimmter Erfolg (z. B. Reichweiten‑ oder Umsatzsteigerung) wird nicht geschuldet (§â€¯10 Abs. 1).

  3. Third‑Party‑Services: Bezieht die Anbieterin im Auftrag der Kund:innen Drittleistungen (z. B. Software‑Abos, Werbebudgets, Stock­material), so schliesst sie diese im Namen und auf Rechnung der Kund:innen ab. Für Sach‑ oder Rechtsmängel dieser Drittleistungen haftet ausschliesslich der Drittanbieter.

  4. Plattform‑Kompatibilität: Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass erstellte Inhalte oder Kampagnen nachträglichen Änderungen von Plattform‑APIs oder Richtlinien entsprechen.
    Erforderliche Anpassungen werden als Zusatzleistung vergütet.
     

§â€¯4 Mitwirkungspflichten der Kund:innen

  1. Die Kund:innen stellen alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Freigaben innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Aufforderung zur Verfügung. Verzögerungen gehen zu ihren Lasten.

  2. Inhalte (Logos, Grafiken, Texte etc.), die die Kund:innen liefern, müssen frei von Rechten Dritter sein.
    Die Kund:innen halten die Anbieterin diesbezüglich schad‑ und klaglos (§â€¯10 Abs. 4).

  3. Folgen der Nichterfüllung: Erfüllt die/der Kund:in ihre/seine Mitwirkungspflichten nicht fristgerecht, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand oder Mehrkosten, die der Anbieterin daraus entstehen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

  4. Leistungsaussetzung: Die Anbieterin ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Erfüllung der Mitwirkungspflichten oder Begleichung überfälliger Rechnungen auszusetzen, ohne in Verzug zu geraten.

  5. Social-Media-Starter-Paket – Mitwirkung: Kund:innen benennen eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und stellen Logos/Brandmaterial/Zugänge (Meta/LinkedIn/Canva) spätestens zum Kick-off bereit.
    Post-Freigaben binnen 48 Stunden; Schweigen gilt als Freigabe.
     

§â€¯5 Preise & Zahlungsbedingungen

  1. Workshops/Kurse: Fixpreis gemäss Ausschreibung/Offerte; 100 % zahlbar bis spätestens zehn (10) Kalendertage vor Durchführung. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die Anbieterin berechtigt,
    den Vertrag zu stornieren.

  2. Einmalige Beratungspakete: Fixpreis gemäss Offerte; 100 % zahlbar innert zehn (10) Tagen nach Rechnungsstellung, jedoch spätestens bis 48 Stunden vor Leistungsbeginn. Bei verspäteter Zahlung kann die Anbieterin die Leistung bis zum Zahlungseingang aussetzen oder einen neuen Termin vorschlagen.

  3. Einmalige Textleistungen: 50 % des Honorars sind als Anzahlung mit Auftragsbestätigung fällig. Die restlichen 50 % sind innert fünf (5) Kalendertagen nach Lieferung des finalen Textes zu begleichen.
    Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungs‑ und Veröffentlichungsrechte bei der Anbieterin. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, verschiebt sich der Projektstart entsprechend.

  4. Social-Media-Starter-Paket: Paketpreis gemäss Offerte. 60 % bei Auftragsbestätigung (fällig innert 5 Kalendertagen), 40 % zur Projekt-Halbzeit (Ende Woche 6 ab Kick-off) oder bei früherer Abschluss-Übergabe, je nachdem, was früher eintritt. Leistungsbeginn erst nach Eingang der Anzahlung. Verzögert sich das Projekt aus Gründen der Kund:innen, bleibt die Fälligkeit zur Halbzeit (Woche 6 ab Kick-off) bestehen. Verzögert sich das Projekt aus Gründen der Anbieterin, verschiebt sich die Fälligkeit der zweiten Rate um die entsprechende Verzögerungsdauer, spätestens jedoch bei Abschluss-Übergabe. Bei Zahlungsverzug gelten die Regelungen zu Verzug/Mahnung sowie das Recht zur Leistungspause (§ 4).

  5. Laufende Beratung/Begleitung Kund:innen können zwischen zwei Abrechnungsmodellen wählen:
    a) Stunden-/Tagessatz – Abrechnung nach effektivem Aufwand; Rechnungsstellung jeweils zum letzten Arbeitstag des Monats für den abgelaufenen Leistungszeitraum, zahlbar innert zehn (10) Tagen netto.
    b) Monatliche Pauschale (Retainer) – Fixpreis gemäss Offerte, zahlbar im Voraus zum 1. des Leistungsmonats. Die Pauschale deckt eine gemeinsam definierte Anzahl an Beratungsstunden oder die im Leistungsbeschrieb festgelegten Deliverables ab; darüber hinausgehender Mehraufwand wird nach dem gültigen Stunden-/Tagessatz berechnet. Bei Zahlungsverzug kann die Anbieterin die Beratung oder den Retainer bis zum Ausgleich aller offenen Beträge pausieren.

  6. Social-Media‑Abo: Monatspauschale, zahlbar im Voraus zum 1. des Leistungsmonats. Geht die Zahlung nicht innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Fälligkeit ein, ist die Anbieterin berechtigt, die Betreuung vorübergehend einzustellen, ohne dadurch in Verzug zu geraten.

  7. Bei Zahlungsverzug: Verzugszins 5 % p. a. (Art. 104 OR). Für jede Mahnung kann eine
    Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– erhoben werden.

  8. Verrechnungsausschluss: Eine Verrechnung durch Kund:innen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

  9. Unverbindliche Kostenschätzung: Sofern in der Offerte als „Kostenschätzung“ bezeichnet, gilt der angegebene Betrag lediglich als Richtwert (±20 %) und ist nicht verbindlich, es sei denn, er wurde ausdrücklich als Fixpreis vereinbart.

  10. Website‑Preisangaben: Auf der Website veröffentlichte Preise für Leistungen dienen ausschliesslich
    der Orientierung und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot dar. Ein Fixpreis entsteht erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung gemäss §â€¯2 Abs. 1.
     

§â€¯6 Mindestlaufzeiten & Kündigung

  1. Social‑Media‑Abos und Begleitungs‑Pakete werden in Fixintervallen von drei (3) Monaten abgeschlossen und verlängern sich automatisch um denselben Zeitraum, sofern sie nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen auf Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden.

  2. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  3. Ausgenommen von § 6 ist das Social-Media-Starter-Paket; es ist ein Fixprojekt mit fester Laufzeit
    von zwölf (12) Wochen und endet automatisch ohne Verlängerung.
     

§â€¯7 Stornierung & Terminverschiebung (Workshops/Kurse)

  1. Kostenfreie Stornierung bis 14 Kalendertage vor dem bestätigten Termin.

  2. Bei Rücktritt 13–7 Tage vorher werden 50 % des Honorars fällig; bei weniger als 7 Tagen oder Nichterscheinen 100 %.

  3. Sagt die Anbieterin aus wichtigem Grund ab, bietet sie einen zeitnahen Ersatztermin an; kommt keiner zustande, wird das bereits entrichtete Honorar unverzüglich erstattet.

  4. Fixprojekte (insb. Social-Media-Starter-Paket):
    Kostenfreie Stornierung bis 14 Kalendertage vor Kick-off. Danach gelten pauschale Aufwandsentschädigungen:
    – bis und mit Freigabe des Redaktionsplans: 50 % der Paketpauschale,
    – nach Freigabe Redaktionsplan / vor Produktionsstart: 80 %,
    – ab Produktionsstart oder bei Abbruch durch Kund:in: 100 %.
    Bereits erbrachte Teilleistungen werden in jedem Fall geschuldet; Zwischenergebnisse werden nach Zahlung
    zur Verfügung gestellt.

  5. Begriffsbestimmungen: „Kick-off“ ist der in der Auftragsbestätigung genannte Projektstarttermin.
    „Freigabe Redaktionsplan“ bedeutet schriftliche Zustimmung (E-Mail genügt) zum Redaktionsplan.
    „Produktionsstart“ ist der Beginn der Content-Erstellung gemäss freigegebenem Redaktionsplan
    (insb. erste Post-Entwürfe).
     

§â€¯8 Einsatz Dritter & Reisekosten

  1. Die Anbieterin ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer:innen einzusetzen und bleibt für deren Leistung verantwortlich.

  2. Für Einsätze vor Ort gelten folgende Spesensätze: Fahrten mit Privat‑PKW CHF 0.70/km;
    ÖV 2. Klasse zum Effektivpreis; Übernachtungen & Verpflegung nach effektivem Aufwand gegen Beleg.
     

§â€¯9 Urheber‑ und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche von der Anbieterin geschaffenen Werke (Texte, Grafiken, Konzepte usw.) bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Anbieterin.

  2. Nach Zahlung erhält die/der Kund:in ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Vertrag definierten Zweck und Umfang.

  3. Die Anbieterin darf Projektergebnisse anonymisiert – oder mit Einwilligung namentlich – als Referenz verwenden.

  4. Digitale Inhalte: Für von der Anbieterin bereitgestellte digitale Inhalte (z. B. Vorlagen, Checklisten, Präsentationen) erhalten die Kund:innen ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.

  5. Canva-Vorlagen & Dateien aus dem Starter-Paket werden editierbar übergeben und dürfen von den Kund:innen für die eigenen Social-Media-Kanäle zeitlich unbeschränkt genutzt werden; Weitergabe/Unterlizenzierung ist ausgeschlossen. Stock-/Icon-Lizenzen richten sich nach den Bedingungen der Drittanbieter und sind – sofern nicht ausdrücklich in der Offerte enthalten – durch die Kund:innen zu beschaffen.
     

§â€¯10 Gewährleistung & Haftung

  1. Die Anbieterin schuldet eine sorgfältige Dienstleistung („Best‑Effort“). Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht garantiert.

  2. Die Haftung der Anbieterin für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet sie bis maximal zur Höhe der in den letzten zwölf (12) Monaten bezahlten Vergütung für den betreffenden Auftrag.

  3. Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für Personenschäden haftet die Anbieterin nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  4. Die Kund:innen verpflichten sich, die Anbieterin von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus rechtswidrigen, von den Kund:innen gelieferten Inhalten resultieren.

  5. Plattform‑Updates: Die Anbieterin haftet nicht für Schäden oder Mehraufwände, die durch Änderungen der Algorithmen, APIs oder Nutzungsbedingungen von Drittplattformen entstehen.
     

§â€¯11 Datenschutz & Auftragsbearbeitung

  1. Die Anbieterin verarbeitet Personendaten ausschliesslich gemäss schweizerischem Datenschutzrecht (revDSG) sowie – sofern anwendbar – der DSGVO.

  2. Soweit die Anbieterin Personendaten im Auftrag der Kund:innen bearbeitet (z. B. Zugang zu Social‑Media‑Konten), wird eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AV‑Vereinbarung“) gemäss Art. 9 revDSG abgeschlossen. 
    Die Kund:innen bleiben Verantwortliche für Inhalte und deren Rechtmässigkeit (u. a. UWG/Plattformregeln).

  3. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.
     

§â€¯12 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen Geschäfts‑ und Betriebsgeheimnisse während der Vertragsdauer sowie für fünf (5) Jahre danach vertraulich zu behandeln.


§â€¯13 Höhere Gewalt

Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs einer Partei (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfall von Social‑Media‑Plattformen) entbinden die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten.
 

§â€¯14 Schriftform, Rangfolge & Salvatorische Klausel

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform (E‑Mail ausreichend,
    sofern nicht gesetzlich Schriftlichkeit verlangt wird).

  2. Im Konfliktfall gehen Individualvereinbarungen vor diesen AGB.

  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Klausel durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
     

§â€¯15 Rechtswahl & Gerichtsstand

  1. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Kerns, Kanton Obwalden, soweit nicht zwingende
    Verbraucherschutz­vorschriften etwas anderes vorsehen.

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§â€¯16 Abwerbeverbot (Non‑Solicitation)

Während der Zusammenarbeit sowie zwölf (12) Monate danach verpflichtet sich die/der Kund:in, keine Mitarbeitenden oder Subunternehmer:innen der Anbieterin abzuwerben oder direkt zu beauftragen.
Für jeden Verstoss erklärt sich die/der Kund:in mit der Zahlung einer Konventionalstrafe von CHF 10'000.– einverstanden. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 


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